#AuRevoirMerci: Warum Storck mit Merci das Markenrecht auf seiner Seite hat

Momentan kochen die Emotionen zur Marke Merci auf Facebook und Twitter hoch: Der Süßigkeitenhersteller Storck hat seine Markenrechte auf Merci gegenüber einer kleinen, familienbetriebenen Cafékette durchgesetzt. Die Community reagiert mit Unverständnis, Boycottaufrufe werden laut. Unverständnis kommt bei dem Gedanken auf, dass ein gut situierter Schokogigant mit 773 Millionen Euro Umsatz sich durch eine Café-Kette mit vier Filialen im Frankfurter Umkreis bedroht fühlt.

Verlauf des Verfahrens

Nach einem Rechtsstreit, der sich seit 2011 hinzieht, machte das Oberlandesgericht Frankfurt vor drei Wochen klar: Es wird keine Revision geben, ein Vergleich beider Parteien müsse her. In den Verhandlungen ließen sich die Anwälte der August Storck KG auf keine Kompromisse ein. Das Wort Merci muss aus dem Namen der Cafés verschwinden, den Inhabern bleiben dazu nun 12 Monate Zeit.

Bedenken und Sarkasmus in der Community

#AuRevoirMerci: Diskussion beim Shitstorm Schnüffler

#AuRevoirMerci: Diskussion beim Shitstorm Schnüffler

 

Auch auf meiner Facebook-Seite „Shitstorm“-Schnüffler kamen Bedenken hoch. Jonas Schlotmann gab zu verstehen: „Dass das rechtlich überhaupt möglich ist, eine Wortmarke mit dem Allerweltswort „merci“ in diesem Umfang zu „schützen“ ist die eigentliche Farce. […] Als Türmatten-Hersteller würde ich mir jetzt aber ganz schnell „Welcome“ schützen lassen.“ Jessica Masik gibt einen sarkastischen Ausblick auf die Zukunft: „Mars Incorporated plant schon einen Feldzug gegen das Planetensystem.“

Wie ist die rein rechtliche Lage?

Mich hat es auch etwas gewundert, dass man sich Worte des alltäglichen Gebrauchs als Marke rechtlich schützen kann. Allerdings habe ich mich auch direkt an Umwelt-Taschentücher der Marke „Danke“ gedacht. Auch hier gibt es einen Eintrag im Markenregister, und das deutsche Pendant „Danke“ wird auch nicht nur von einer Marke geschützt. Es bleibt also die Frage: Warum könnte Stock im Recht sein? 

Astrid Christofori: Das Ergebnis ist unglücklich aber nachvollziehbar.

Rechtsanwältin Astrid Christofori im Interview zu #AuRevoirMerci

Rechtsanwältin Astrid Christofori im Interview zu #AuRevoirMerci

Rechtsanwältin Astrid Christofori sieht den rechtlichen Ausgang des Verfahrens ebenfalls kritisch: „Über die Frage ‚Verwechslungsfähig ja oder nein‘ kann man durchaus streiten. Die Cafébesitzerin hatte in vorweggehender Instanz auch einmal gewonnen. Das Ergebnis finde ich unglücklich, ich kann es aber rechtlich nachvollziehen.“  Weil ich die rechtliche Lage gerne verstehen wollte, habe ich Astrid also in einem Twinterview dazu befragt. Hier ist das Ergebnis: